Konfirmation

Bild, Bibel
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Die Konfirmation - ein Bekenntnis zur Religionsmündigkeit

Der Konfirmationsgottesdienst will das Angebot der Verheißung des Evangeliums für die Jugendlichen in ganz persönlicher Zueignung erfahrbar machen: Nennung des Namens -  Segenshandlung - Handauflegung -  Konfirmationsspruch.

In der Konfirmandenzeit

beschäftigen sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden mit den  Aussagen des christlichen Glaubens. Das schließt auch das christliche Bekenntnis ein, auf das sie getauft wurden. Nach der gegenwärtigen bundesdeutschen Rechtslage werden die Jugendlichen mit 14 Jahren, also im Konfirmandenalter, religionsmündig. Damit wird ihnen das Recht zugesprochen, in Fragen ihres Glaubens und Bekenntnisses selbständig Entscheidungen zu treffen. So können sie z. B. entscheiden, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht.

Im Konfirmationsgottesdienst ist das Bekenntnis der Konfirmandinnen und Konfirmanden zum christlichen Glauben seit langem ein Kern-Bestandteil. Damit wird das Bekenntnis der Eltern und Paten, das diese bei der Taufe gesprochen haben, aufgenommen. Die Jugendlichen antworten mit ihrer eigenen Stellungnahme einerseits auf die Zusage und Verheißung, die ihnen durch die Taufe gegeben wurde, und beziehen sich andererseits auf das, was sie in der Konfirmandenarbeit von der Menschenfreundlichkeit Gottes erfahren haben.

Viele Menschen bezeichnen die Konfirmation als „Einsegnung“ 

Der Segen bringt zur Geltung, dass das Leben Geschenk Gottes ist. Im Segen werden Zukunft und Identität zugesprochen: „Du wirst sein, der du noch nicht bist.“ Hier wird noch einmal die zentrale Frage nach der eigenen Person „Wer bin ich?“ verdichtet. Zugleich ist damit eine Ermutigung verbunden. Die Segnung ist ein „Haltepunkt“ für alle Beteiligten und für die Jugendlichen ganz persönlich Bestätigung und Bestärkung mit dem Blick nach vorne. Sie werden wahrgenommen und beachtet. Segen bedeutet den Zuspruch der Begleitung: du bist nicht allein.
Den Eltern, denen bei der Konfirmation bewusst wird, dass sich ihr Kind von zu Hause löst und eigene Wege geht, macht der Segen Mut, darauf zu vertrauen, dass ihre Kinder auch dort behütet sind, wo die Eltern sie nicht mehr begleiten können.

Ihre Fragen zur Konfirmation wie z.B.

  • Kann man nur konfirmiert werden, wenn man am kirchlichen Unterricht teil genommen hat?
  • Bekommen Eltern Bescheid, wann sie ihr Kind zum Konfirmandenunterricht anmelden sollen?
  • Kann ein Kind auch konfirmiert werden, wenn die Eltern nicht in der Kirche sind?

beantworten wir Ihnen gern persönlich! Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit  Pastorin Lucht oder Pastorin Chrzanowski über das Gemeindebüro 0511-53 71 67 oder eMail: kg.petri-nikodemus(at)evlka.de.